bitte beachten !!!
Aufsichtspflicht
Auch wenn Kinder die Kletterkurse bestanden haben, haben die Eltern bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres die Aufsichtspflicht beim Klettern ! Sie können sie an den Fachübungsleiter oder den Gruppenleiter des JDAV übertragen. Der Kletterschein hat keine rechtliche Konsequenz und keinen Lizenzcharakter, sondern ist vergleichbar mit Leistungsabzeichen anderer Verbände, z.B. Schwimmabzeichen „Fahrtenschwimmer“.

