Mitgliedsbeiträge


Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren ab dem 1. Januar 2009
für die Sektion Mannheim Deutscher Alpenverein e.V.

 

Mitgliedsbeitrag

Aufnahmegebühren

A- Mitglieder
Jahrgang 1983 und früher

€ 60,--

€ 20,--

B- Mitglieder (Partner von A-Mitglied)
Jahrgang 1983 und früher

€ 30,--

€ 10,--

Familienbeitrag
Kinder ab Jahrgang 1991 und später frei

€ 90,--

€ 30,--

C- Mitglieder

€ 20,--

keine Aufnahmegebühren

Junioren
Jahrgang 1984 bis 1990
(d.h. ab 18. Lebensjahr)

€ 30,--

€ 10,--

Jugend
Jahrgang 1991 bis 1994,
wenn Eltern keine Mitglieder sind

€ 20,--

€ 5,--

Kinder
ab Jahrgang 1995 und später,
wenn Eltern keine Mitglieder sind

€ 20,--

keine Aufnahmegebühren

Mitgliederkategorie ab 2009

A- Mitglied


A- Mitglieder sind Vollmitglieder mit Jahrgang 1983 und früher, die keiner anderen Kategorie angehören.  Sie bezahlen den vollen Mitgliedsbeitrag der Sektion.

B-Mitglied

B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigungen, und zwar auf Antrag:

a.) Mitglieder, deren Ehepartner oder Lebenspartner der Sektion Mannheim als A-Mitglied angehören;
b.) Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben;
c.) Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind.

C-Mitglied

C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior a.) einer anderen Sektion des DAV oder b.) wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des OeAV oder des AVS angehören.

 

D-Mitglied/ Junior

Junioren sind Vollmitglieder der Jahrgänge 1984 bis 1990.

K/ J-Mitglied

Kinder/Jugendliche sind Mitglieder der Jahrgänge 1991 bis "2009".

Familienbeitrag

Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder unter 18 Jahren derselben Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag, der von der Sektion festzusetzen ist.

Sonstiges

  • Die Beitragssätze erfragen Sie bitte bei der Sektion, bei der Sie die Mitgliedschaft beantragen wollen.
  • Der Mitgliedsbeitrag gilt, unabhängig vom Eintrittsdatum, immer für das gesamte laufende Kalenderjahr.
  • Die Aufnahme wirkt erst nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrages.