Vorstiegkurs 1 Vorausetzungen / Inhalt
Das Mindestalter für Vorstieg ist ca.12 Jahre
Klettergurt anziehen
Kletterer zieht seinen Gurt richtig an, Bauchgurt über der Hüfte, korrekt geschlossen
Einbinden ins Kletterseil
Anseilknoten selbstständig und richtig geknüpft und festgezogen (Achterknoten)
Seilüberstand min. 10 cm, max. 30 cm
Selbstkontrolle und Partnercheck
Prüfung der Partner untereinander nicht nur mit Augen, sondern auch mit der Hand
Karabiner & Knoten Prüfung – Seilende abgesichert.
TOPROPE sichern / Vorstieg sichern
Sichern mit HMS und / oder fixiertem Achter, und / oder Tupe Gewichtsunterschiede (max.1,5) beachtet
Kletterer hält das Dreibeinprinzip (nach W. Britschgi) ein
Mechanik der Bremsgeräte verstanden und richtig bedient / eingelegt
Auf Fühlung gesichert, kein Schlappseil
TOPROPE Klettern
Kommando ZU und AB geübt, Klettergeschwindigkeit angepasst
kein Überklettern der Umlenkung, unter Toprope klettern – nicht seitlich versetzt
Kletterer kontrolliert ablassen
Beide Hände am Bremsseil, kontrolliertes und nicht zu schnelles Ablassen
Sicherer kennt Kommandos und reagiert richtig, Blickkontakt eingehalten.
Doppelte Absicherung an Umlenkung eingehalten
Seilkommandos beherrschen
Sicheres beherrschen der Kommandos ZU und AB (Vorstieg: STAND)
Kletterschein Inhalt VORSTIEG I
Vorstieg sichern
Bodensturzgefahr einschätzen, kein Schlappseil, bis 4. Expresse besondere Aufmerksamkeit
des Sicherers, richtige Sicherungsposition (1 m von der Wand, 1 m seitlich von Falllinie)
Im Vorstieg klettern
Richtiges Clippen - unverdrehtes Einhängen des Seils in die Expresse
Erfolgreiches Clippen beim ersten Versuch in stabiler Position
Nicht überstrecktes, sondern körpernahes Einhängen. Richtigen Seilverlauf eingehalten. Falltraining absolvieren.
bitte beachten !!!
Aufsichtspflicht
Auch wenn Kinder die Kletterkurse bestanden haben, haben die Eltern bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres die Aufsichtspflicht beim Klettern ! Sie können sie an den Fachübungsleiter oder den Gruppenleiter des JDAV übertragen. Der Kletterschein hat keine rechtliche Konsequenz und keinen Lizenzcharakter, sondern ist vergleichbar mit Leistungsabzeichen anderer Verbände, z.B. Schwimmabzeichen „Fahrtenschwimmer“.

